Persönliche Schutzausrüstung

Ohne eine ausreichende Schutzausrüstung ist die Gefahr für Leib und Seele groß! Daher gehört zu jeder Art von Höhenarbeit eine geeignete persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zur Vorbeugung von Absturzunfällen dazu.

Im Arbeitsschutzgesetz (§§ 3, 4 und 5) sind die Pflichten des Arbeitgebers klar definiert und u.a. gehört auch die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) für die Beschäftigten dazu. Die Verwendung einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) wird analog zu den Berufsgenossenschaften in den Betriebsanleitungen der Hersteller aktueller Hubarbeitsbühnen empfohlen.

Mithilfe einer PSAgA kann man der in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Gefährdung “Herausschleudern aus dem Arbeitskorb” entgegenwirken.

Wir bieten Ihnen Produkte von den Marken Artex, IKAR und Vertiqual an, die gemäß aktueller europäischer Normen zertifiziert sind und nach höchsten Qualitätsstandards gefertigt wurden.

Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne über die passende Schutzausrüstung für Ihre Einsätze.

Tel: +49 (0)2304 933-525
Mail: [email protected]

Eine Übersicht unserer PSAgA können Sie hier herunterladen: