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Jährliche Sicherheitsunterweisung

Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen (ArbSchG § 12). Die Unterweisung hat bei Beginn und Änderung der Tätigkeit, sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel zu erfolgen. Danach hat sie in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens jährlich, zu erfolgen (BetrSichV § 12 Abs. 1 und DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 1). Wir führen die Sicherheitsunterweisung gerne zu folgenden Themen für Sie durch:

  • PSAgA (pers. Schutzausrüstung gegen Absturz)
  • Hubarbeitsbühnen (z.B. Scheren, Teleskope)
  • Flurförderzeuge (z.B. Gabelstapler)
  • Flurgesteuerte Krane (z.B. Hallenkrane)
  • Teleskopstapler (z.B. starr, drehbar)

Jährliche Sicherheitsunterweisung

Je nach Aufgabenbereich Ihrer Mitarbeiter geht unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit auf alle wichtigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte in Bezug auf den Umgang mit Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeugen oder Hallenkranen ein und steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Unsere Sicherheitsunterweisungen sind speziell auf Sie zugeschnitten und auch kurzfristig an Ihrem Wunschtermin realisierbar. Sie können vorab gerne Schwerpunkte festlegen, auf die wir dann explizit eingehen. Bereits ab einem Teilnehmer kommen wir in Ihren Betrieb oder Sie schicken Ihre Mitarbeiter zu uns. Eine Sicherheitsunterweisung dauert in der Regel ca. 1-2 Stunden. Die Unterweisung zum Thema PSAgA dauert ca. 4 Stunden.

Auszüge aus den Inhalten unserer Sicherheitsunterweisungen

Sicherheitsunterweisung für Hubarbeitsbühnen:

  • Aktuelle Ereignisse
  • Bestimmungsmäßige Verwendung
  • Unfallursachen
  • Arbeitsplanung
  • Überprüfung vor dem Einsatz

Sicherheitsunterweisung für PSAgA:

  • Grundlagen zur PSAgA und RA
  • Bauarten
  • Praktische Anwendung
  • Rettungskonzept
  • Praktischer Teil

Sicherheitsunterweisung für Flurförderzeuge:

  • Personen- und Sachschutz
  • Funktionsüberprüfung
  • Aufnahme und Transport von Lasten
  • Gefahren und Hindernisse
  • Verbote und Verordnungen

Sicherheitsunterweisung für Hallenkrane:

  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Funktionskontrolle des Krans
  • Mögliche Gefahrensituationen
  • Anschlagen von Lasten
  • Lastbewegung

Eine Sicherheitsunterweisung sollte mind. 1 Mal jährlich zu jedem Arbeitsmittel stattfinden.

Schulung in unserem Schulungszentrum

Bei dieser Option kommen Ihre Mitarbeiter in unser Schulungszentrum und werden von unserem Dozenten unterwiesen.

Adresse

Peter Cramer GmbH + Co. KG
Schulungszentrum “Halle 3”
Steinbergweg 51-53
58099 Hagen
Anfahrt

 

Schulung in Ihrem Unternehmen / auf Ihrer Baustelle

Auf Wunsch führen wir die Unterweisung auch Inhouse in Ihrem Betrieb oder direkt auf Ihrem Bauvorhaben durch. Bei den Themen Arbeitsbühne, Gabelstapler, Telestapler und Hallenkran gibt es keine besonderen Anforderungen. Es wird lediglich ein Schulungsraum mit Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie ein Beamer benötigt. Bitte beachten Sie, dass für di Unterweisung PSAgA andere Anforderungen gelten.

Sie interessieren Sich für eine Sicherheitsunterweisung per eLearning?

Informieren Sie sich gerne hier.

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