Jährliche Sicherheitsunterweisung PSAgA

Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Die Unterweisung hat bei Beginn und Änderung der Tätigkeit, sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel zu erfolgen. Danach hat sie in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens jährlich, zu erfolgen.

Die rechtlichen Anforderungen für die Unterweisungen zum Thema PSAgA ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz §12, dem DGUV-Grundsatz 312-001 sowie §3 (1) der PSA-BV (BenutzungsVerordnung).

Anwender

Dieser Kurs richtet sich an alle Personen, die mobile Hubarbeitsbühnen einsetzen, bei denen die Nutzung eines Sicherheitsgeschirrs gegen Absturz erforderlich ist oder empfohlen wird.

Dauer

Die Schulungsdauer hängt von der Teilnehmerzahl ab. In der Regel dauert der Kurs etwa 4 Stunden (von 08:00 bis ca. 12:00 Uhr).

Nachweis

Nach erfolgreicher Unterweisung erhalten Sie von uns das Unterweisungsprotokoll als Nachweis. Gerne tragen wir die Unterweisung auch im Sicherheitspass ein, falls vorhanden.

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