Jährliche Sicherheitsunterweisung

Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen (ArbSchG § 12). Die Unterweisung hat bei Beginn und Änderung der Tätigkeit, sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel zu erfolgen. Danach hat sie in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens jährlich, zu erfolgen (BetrSichV § 12 Abs. 1 und DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 1). Wir führen die Sicherheitsunterweisung gerne zu folgenden Themen für Sie durch:

  • PSAgA (pers. Schutzausrüstung gegen Absturz)
  • Hubarbeitsbühnen (z.B. Scheren, Teleskope)
  • Flurförderzeuge (z.B. Gabelstapler)
  • Flurgesteuerte Krane (z.B. Hallenkrane)
  • Mobilkrane (z.B. Dachdeckerkrane)
  • Teleskopstapler (z.B. starr, drehbar)
  • Anschlagmittel
  • Ladungssicherung

Jährliche Sicherheitsunterweisung

Je nach Aufgabenbereich Ihrer Mitarbeiter geht unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit auf alle wichtigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte in Bezug auf den Umgang mit Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeugen oder Hallenkranen ein und steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Unsere Sicherheitsunterweisungen sind speziell auf Sie zugeschnitten und auch kurzfristig an Ihrem Wunschtermin realisierbar. Sie können vorab gerne Schwerpunkte festlegen, auf die wir dann explizit eingehen. Bereits ab einem Teilnehmer kommen wir in Ihren Betrieb oder Sie schicken Ihre Mitarbeiter zu uns. Eine Sicherheitsunterweisung dauert in der Regel ca. 1-2 Stunden. Die Unterweisung zum Thema PSAgA dauert ca. 4 Stunden.

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