Datum
18/06/2026
Uhrzeit
08:00 - 12:00 Uhr
Veranstaltungsort
Hagen

Jährliche Sicherheitsunterweisung PSAgA
Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen (ArbSchG § 12).
Die Unterweisung hat bei Beginn und Änderung der Tätigkeit, sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel zu erfolgen. Danach hat sie in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens jährlich, zu erfolgen (BetrSichV § 12 Abs. 1 und DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 1).
Auch Anwender von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) benötigen eine jährliche Sicherheitsunterweisung. Dies ergibt sich aus der PSA Benutzungsverordnung (PSA-BV) §3 (1).
Lerninhalte
- Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes
- Allgemeine Grundlagen zur PSAgA und RA (Auswahl, Gebrauchsanleitung, Kennzeichnung, bestimmungsgemäße Verwendung, Sicht- und Funktionsprüfung)
- Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA / RA
- Rettungskonzept bei Hubarbeitsbühnen
- Erste Hilfe: Hängetrauma, abweichende Schocklagerung
- Praxisteil mit Ihren eigenen Mitteln
Schulungsdauer
Die Unterweisung zum Thema PSAgA dauert in der Regel etwa 4 Stunden. Pro Tag führen wir bis zu 2 Sicherheitsunterweisungen zu diesem Thema durch.
Gruppengröße
Pro Sicherheitsunterweisung können regulär bis zu 12 Personen teilnehmen.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass jeder Teilnehmer nach Möglichkeit eine eigene PSAgA mitbringen sollte. Diese kann auf Wunsch gerne auch käuflich bei uns erworben werden. Eine Übersicht zu unseren Produkten finden Sie hier.
Nachweis
Nach erfolgreicher Unterweisung erhalten Sie von uns das Unterweisungsprotokoll als Nachweis. Gerne tragen wir die Unterweisung auch im Sicherheitspass ein, falls vorhanden.
Wunschtermin
Sollte dieser Termin ausgebucht sein können Sie uns gerne anrufen, sodass wir für Ihren Wunschtermin zu Ihrer Wunschzeit eine Sicherheitsunterweisung zu Ihrem Arbeitsmittel einplanen können.
