
Für das Führen von Teleskopstaplern reicht ein Staplerschein nicht aus! Seit 2016 gilt der DGUV Grundsatz 308-009 mit klaren Qualifizierungsstufen.
🎓 Stufe 1: Teleskopstapler mit starrem Aufbau
🎓 Stufe 2a: Drehbarer Oberwagen
🎓 Stufe 2b: Drehbarer Oberwagen mit Nutzung als Arbeitsbühne
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