DGUV Grundsatz 308-009

Titelbild des DGUV Grundsatzes 308-009Die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern ist im DGUV Grundsatz 308-009 geregelt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat diesen Grundsatz im Februar 2016 neu veröffentlicht.